1. Das Ausstandsgesuch des Regionalgerichts Oberland wird gutgeheissen. 2. Die Strafsache wird an das Regionalgericht Bern-Mittelland übertragen. 3. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, trägt der Kanton Bern. 4. Zu eröffnen: - dem Regionalgericht Oberland (Gesuchsteller) - dem Regionalgericht Bern-Mittelland (mit den Akten) - der Beschuldigten/Gesuchsgegnerin, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwalt D.________ (O 18 1156)