1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) erliess am 18. Juni 2018 einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten u.a. wegen Führens eines Personenwagens ohne Berechtigung und einfacher Verkehrsregelverletzung. Dagegen reichte der Beschuldigte Einsprache ein und beantragte, es sei ein «anthropologisches Sachverständigengutachten» einzuholen. Mit Verfügung vom 13. Juli 2018 wies die Staatsanwaltschaft den Beweisantrag ab. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 22. Juli 2018 Beschwerde ein und beantragte, der Beweisantrag sei zu genehmigen.