_ habe sich bereit erklärt, als Zeuge eine Aussage zu machen. Vor diesem Hintergrund kann entgegen der Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft nicht der Schluss gezogen werden, es hätten keine weiteren Personen den Streit unmittelbar miterlebt und von allfälligen Einvernahmen dieser Personen seien keine beweisrelevanten Ergebnisse zu erwarten.