Es kann nicht ohne Weiteres ausgeschlossen werden, dass dieser die türkische Sprache oder zumindest Teile davon versteht. Überdies ist es durchaus möglich, dass eine mündliche Drohung von einer körperlichen Gestik begleitet wird, die deutlich erkennbar auf eine schwere Drohung schliessen lässt. Eine protokollierte Einvernahme von C.________ zur fraglichen Auseinandersetzung ist somit geboten. Er scheint bisher nur telefonisch zum Vorfall mit E.________ befragt worden zu sein. Schriftlich Festgehaltenes ist in den Akten jedenfalls nicht ersichtlich.