3 dem Beschuldigten und dem Beschwerdeführer, sondern lediglich zur anfänglichen Auseinandersetzung zwischen E.________ und dem Beschwerdeführer befragt worden. Es seien lediglich der Beschuldigte und der Beschwerdeführer zur hier strittigen Auseinandersetzung befragt worden. 5.2 Die Nichtanhandnahme des Verfahrens erweist sich als unzulässig.