3 Weise einer Kontrollhandlung durch die Polizei richten. Beschwerdegegner wäre diesbezüglich nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die Polizei. Es wird deshalb seitens der Generalstaatsanwaltschaft auf Ausführungen zu diesem Thema verzichtet. 4. Der Beschwerdeführer macht andrerseits geltend, er sei einem Drogenschnelltest unterzogen worden, als er nicht in einem Personenwagen, sondern zu Fuss unterwegs gewesen sei. In der Verfügung vom 24. Mai 2018 sei fälschlicherweise angegeben worden, dass er in einem Personenwagen zur Kontrolle angehalten worden sei.