Erst ein abschlägiger Bescheid wäre mit Beschwerde anfechtbar. 2.5 Vorliegend handelt es sich jedoch um eine besondere Konstellation, welche dazu führt, dass die Beschwerdekammer in Strafsachen ausnahmsweise auf die Beschwerde eintritt. So erfolgten die Blut- und Urinprobe derart offensichtlich rechtmässig, dass keine weiteren Abklärungen notwendig sind, um dies festzustellen. Es kann an dieser Stelle vollumfänglich auf die einlässlichen und zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft verwiesen werden: