Dieser fiel in Bezug auf THC positiv aus. Die avisierte Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ordnete hierauf zuerst mündlich und am Folgetag, dem 24. Mai 2018, schriftlich eine Blut- und Urinprobe an. Diese ergab eine deutliche Überschreitung des ASTRA-Grenzwertes für THC, womit Fahrunfähigkeit aufgrund von Drogenkonsum bestätigt war. Am 27. Juni 2018 wandte sich der Beschwerdeführer an die Beschwerdekammer in Strafsachen. Auf Nachfrage vom 2. Juli 2018 bestätigte er mit Eingabe vom 9. Juli 2018 seinen Beschwerdewillen und machte weitere Ausführungen.