1. Am 23. Mai 2018, abends, ging bei der Kantonspolizei Bern eine Meldung ein, dass sich zwei Personen an der B.________(Strasse) in C.________(Ortschaft) aufhalten würden und eine davon eine Pistole in den Händen halte. Vor Ort konnten die ausrückenden Polizisten drei männliche und eine weibliche Person anhalten. Unter ihnen befand sich A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer). Es stellte sich heraus, dass es sich bei der gemeldeten Pistole um eine «Softair»-Pistole handelte. Die kontrollierenden Polizisten erfuhren, dass alle angehaltenen Personen mit dem Lieferwagen Mitsubishi BE .