Zudem sei er am Tag der Verhandlung krank gewesen. Auf Verfügung des Regionalgerichts vom 27. Dezember 2017 gab das Konkursamt J.________, Dienststelle J.________, an, die Konkursverwaltung habe anlässlich der Einvernahme vom 4. Dezember 2017 dem Beschwerdeführer in Aussicht gestellt abzuklären, gegen wen der Prozess PEN 17 236-238 geführt werde – ob gegen die Gesellschaft oder gegen den Beschwerdeführer privat. Die Konkursverwaltung habe nach einem Telefonat mit der Gerichtskanzlei den Beschwerdeführer direkt am Termin vom 4. Dezember 2017 orientiert, dass die Verhandlung sowohl ihn als auch die Firma betreffe.