Am 21. Dezember 2017 ersuchte der Beschwerdeführer um Wiederherstellung der Frist. Er machte geltend, er habe sich beim Konkursamt I.________ infolge Eröffnung des Konkurses über seine Gesellschaft erkundigt, ob er an der Verhandlung vom 11. Dezember 2017 teilnehmen müsse. Er habe das Konkursamt möglicherweise falsch verstanden. Zudem sei er am Tag der Verhandlung krank gewesen.