Unter Berücksichtigung des vom Beschwerdeführer am Ende seiner Befragung vom 6. März 2018 Gesagten, wonach er vor dem «Vorfall» im Schulzimmer Unordnung gemacht habe, ist davon auszugehen, dass die Beschuldigte insgesamt drei Mal in unterschiedlicher Weise auf den Körper des Beschwerdeführers eingewirkt hat. Ein erstes Mal war dies, als sie ihn beim Fenster um den Oberkörper gepackt und ins Klassenzimmer getragen hat, damit er nicht aus dem Fenster steigen und sich verletzen konnte (Vorfall 1; Z. 34-37 des Einvernahmeprotokolls der Beschuldigten vom 23. April 2018).