3. Am 6. März 2018 kam es in der Schule E.________ zu einem Vorfall zwischen der Beschuldigten (Lehrperson) und dem Beschwerdeführer (Schüler). Letzterer besuchte bei der Beschuldigten Nachhilfestunden im Fach Französisch, verweigerte an jenem Tag indessen die Mitwirkung am Unterricht. Die Motivationsversuche der Beschuldigten zeigten keine Wirkung beim Beschwerdeführer und in der Folge spitzte sich die Situation zwischen der Beschuldigten und dem Beschwerdeführer zu.