__ AG geschlossenen Copyright-Vereinbarung, wonach die Rechte erst bei vollständiger Bezahlung der Rechnungen übergehen würden, könne bei den einzelnen Arbeitsschritten nicht zur Anwendung gelangen. Dass vier Teilrechnungen unbezahlt geblieben seien, ändere somit nichts daran, dass die Beschuldigte die Rechte an der Website rechtswirksam erlangt habe.