Wer insbesondere vorsätzlich und unrechtmässig ein Werk unter einer falschen oder einer anderen als der vom Urheber bestimmten Bezeichnung verwendet, ein Werk veröffentlicht, ein Werk ändert, ein Werk zur Schaffung eines Werks zweiter Hand verwendet, auf irgendeine Weise Werkexemplare herstellt, Werkexemplare anbietet, veräussert oder sonst wie verbreitet, ein Werk direkt oder mit Hilfe irgendwelcher Mittel vorträgt, aufführt, vorführt oder anderswo wahrnehmbar macht, ein Werk mit irgendwelchen Mitteln so zugänglich macht, dass Personen von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl dazu Zugang haben oder ein Computerprogramm vermie-