382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerecht erhobene Beschwerde wird eingetreten. 3. Die Einstellungsverfügung stützt sich auf folgenden, unbestritten gebliebenen Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin kreierte für die D.________ AG die Website www.E.________.com, welche sie in der Folge ständig überarbeitete und aktualisierte. Hierfür stellte sie der D.________ AG monatlich Rechnung. Vertragliche