2018. Gestützt auf das Sachverständigengutachten stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren am 18. Juni 2018 erneut ein und verwies die Zivilklage auf den Zivilweg. Auch diese Einstellungsverfügung zog die C.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin) an die Beschwerdekammer in Strafsachen weiter. Sie stellte folgende Anträge: