3. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, dem Beschuldigen 1 und der Beschuldigten 2 je eine Parteientschädigung von CHF 300.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen. 4. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer - dem Beschuldigten 1, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Beschuldigten 2, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Beschuldigten 3 - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Staatsanwalt G.________ (mit den Akten)