Auch vorliegend kann davon keine Rede sein. Die vorerwähnten Gerichtsentscheide sind des Weiteren allesamt seit vielen Jahren rechtskräftig. Wie die verschiedenen Instanzen in den Begründungen ihrer Entscheide jeweils nachvollziehbar feststellten, gingen die Parteien in allen Verfahren von jeweils diametral entgegen gesetzten Standpunkten aus (bspw. dass sie mit dem Hof auch Eigentümer der Kontingente wurden oder dass der Beschwerdeführer nicht zum Verkauf seiner Milchkontingente aufgrund der drohenden Pfändung befugt war). Dokumente, welche durch die Beschuldigten in der Absicht gefälscht worden sein könnten, den Beschwerdeführer zu schädigen, existieren nicht.