Daraus entwickelte sich ein Streit, welcher vor der Lobag, der Rekurskommission bis hin zum Bundesverwaltungsgericht ausgefochten wurde. Dabei ging es im Wesentlichen um das Milchkontingent von 52‘006 kg für das Milchjahr 2005/06 (siehe Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts B-2144/2006 vom 1. November 2007 E. 5). Die Positionen der Streitparteien gestalteten sich wie folgt: Die Beschwerdeführer [Beschuldigter 1 und Beschuldigte 2] sind der Ansicht, der Beschwerdegegner 1 [Beschwerdeführer] hätte bei der Rückgabe des Hofs auch das Kontingent zurückgeben müssen.