Im Vertrag über die Übertragung der Milchkontingentsmengen vom 25. Januar 2005 sei unten links auf dem Formular der Abgeber durchgestrichen worden. Der Verpächter sei ebenso durchgestrichen und der Vertrag von Herrn F.________ unterzeichnet worden. Es könne eine Urkundenfälschung vorliegen. 8. 8.1 Gemäss Art. 310 Abs. 1 Bst. a StPO verfügt die Staatsanwaltschaft die Nichtanhandnahme, sobald aufgrund der Strafanzeige oder des Polizeirapports feststeht, dass die fraglichen Straftatbestände oder die Prozessvoraussetzungen eindeutig