4 endgültige Übertragung von Milchkontingentsmengen» unterzeichnet, ohne den Beschwerdeführer zu informieren. Rechtsanwalt B.________ habe somit bestätigt, dass die Beschuldigten rechtmässige Inhaber des Milchkontingents seien. Tatsache sei, dass die Täterschaft sich fälschlicherweise und wider besseres Wissen mit den Übertragungsverträgen still und heimlich als Inhaber des Milchkontingents ausgegeben hätte.