Das raffinierte Lügengebäude sei sogar die Strafverfolgungsbehörden nicht in der Lage gewesen zu erkennen. Spätestens nach dem Urteil des Obergerichts hätten die Beschuldigten erkennen müssen, dass der Beschwerdeführer alleiniger Inhaber des Milchkontingents sei. Der Erbenvertreter habe das Formular «Vertrag über die