Er sei nach dieser Strafanzeige zu vier Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt worden. Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern sei er indes vollumfänglich freigesprochen worden. Der Erbenvertreter, Herr F.________, sei in der Sache des Milchkontingents an die Lobag gelangt. Die Staatsanwaltschaft habe dieses Schreiben vom 20. Januar 2003 verkennt und ignoriert. Aus diesem Schreiben sei jedoch ersichtlich, dass die Beschuldigten ebenfalls informiert worden und durch Rechtsanwalt B.________ vertreten gewesen seien. Das raffinierte Lügengebäude sei sogar die Strafverfolgungsbehörden nicht in der Lage gewesen zu erkennen.