__ verkauft hatten. Bei der Versteigerung des Hofes erhielten C.________ und A.________ den Zuschlag. Diese traten gegenüber der Verwaltungsstelle Lobag als Eigentümer des Milchkontingents auf. Die Lobag übergab in der Folge die Kontingente für das laufende Milchjahr an J.________ mit einer befristeten Rückübertragung per 1. Mai 2006. Das Kontingent wurde allerdings im Herbst 2005 ohne Kenntnis oder Einwilligung des Beschwerdeführers definitiv an J.________ verkauft. Wie die Rekurskommission feststellte, kann nur Inhaber eines Milchkontingents sein, wer einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet, was weder bei A.____