Seit der Vater gestorben sei, führten die Erben einen Erbteilungsprozess. Wegen des Zahlungsausstands hätte der Beschwerdeführer den Pachtbetrieb per 31. Januar 2003 verlassen müssen. Der Exmissionsentscheid sei rechtskräftig. Er weigere sich aber, den Hof zu verlassen. Der Betrieb habe im Milchjahr 1998/1999 über ein Kontingent von 53'006 kg verfügt. Ohne Zustimmung der Miterben habe der Beschwerdeführer 34'000 kg Kontingent verkauft und sich CHF 50'000.00 auszahlen lassen. Die Erben hätten im Dezember 2002 davon erfahren, weshalb die Strafanzeige erfolgt sei.