(nachfolgend: Lobag [Anm. diese ist seit dem 5. Mai 2015 aufgelöst]) hätten sie sich unrecht- und bandenmässig an seinem Eigentum bereichert und mit einem Lügengebäude die Behörden irregeführt. Er sei zunächst zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 04 297 vom 24. Februar 2005 sei er sodann freigesprochen worden. Das Verhalten seiner Geschwister sei strafrechtlich zu würdigen. Im Übrigen liege ein schwerer Fall vor, da ihm ein Schaden zwischen CHF 165'317.00 und CHF 142'515.00 entstanden sei. Abschliessend machte er geltend, sein Milchkontingent von 57'006 kg sei am 25. Januar 2005 ohne sein Wissen an J._____