2 Milchkontingente von 54'006 kg. Der Vater sei am 13. April 1999 verstorben und habe dem Beschwerdeführer den Hof zur Bewirtschaftung und das damit verbundene Milchkontingent überlassen. Darauf habe er am 28. März 2002 einen Teil seines Kontingents (34'000 kg) verkauft. Seine drei Geschwister hätten deswegen am 5. Mai 2003 Strafanzeige eingereicht. Wie ein Urteil des bernischen Obergerichts zeige, sei er vollumfänglich freigesprochen worden. Seine drei Geschwister hätten dann den Rest des Kontingents ohne sein Einverständnis verkauft.