382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Der Anzeige liegt im Wesentlichen folgender vom Beschwerdeführer behaupteter Sachverhalt zugrunde (vgl. auch die Begründung der angefochtenen Verfügung): Per 1. Januar 1993 schloss der Beschwerdeführer mit seinem Vater einen Pachtvertrag für den Hof vorderer H.________, I.________, ab. Zum Hof gehörten