3. Gegen die oben erwähnten Personen eine Gerichtliche Strafverfolgung zu eröffnen. 4. E.________ ist für das vorliegende Verfahren eine Parteientschädigung in Gerichtlicher zur bestimmten Höhe auszurichten. 5. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen. 6. Die Verfahrenskosten seien den Beklagten aufzuerlegen.