Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 2. Juli 2018 Beschwerde mit folgenden Anträgen: 1. Es sei gegen die obererwähnten Personen eine gerichtliche Strafverfolgung zu eröffnen 2. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen 3. Ich werde mich als Privatkläger im Strafpunkt am Strafverfahren beteiligen und Parteirechte ausüben. Teilnahme an Verhandlungen, Recht zur Einlegung von Rechtsmitteln Art. 119 Abs.2, lit. A. stopp 4. Vermögensschädigung CHF 165317.00 und CHF 142515.00