Teil II vermerkt: «Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen». Der durch die deutschen Polizeibehörden übermittelten Fahrzeughistorie kann ferner entnommen werden, dass am 17. Januar 2018, also erst relativ kürzlich, ein sogenannter Arbeitsgang mit dem Vermerk: «Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk mit Halterwechsel» erfasst wurde. Einzelheiten zur aktuellen Haltereigenschaft sind gemäss der Staatsanwaltschaft in Abklärung, jedoch noch nicht bekannt.