Nichts anderes ist dem Facebook- Profil des Beschuldigten 1 zu entnehmen, welches ein Bild des Fahrzeugs mit dem vom Beschuldigten 1 geposteten Kommentar «#mybitch» inklusive beigefügtem Rosen-Emoticon und Herzaugen-Smiley zeigt. Diese Tatsachen sind ein starkes Indiz dafür, dass das Fahrzeug entweder im Eigentum des Beschuldigten 1 steht oder er zumindest der alleinig verantwortliche Fahrzeughalter ist.