___ Leasing GmbH, Bayern Deutschland, vom 2. Februar 2018 vorgefunden. Der Rechnung ist zu entnehmen, dass das Fahrzeug Mercedes Benz mit dem Kennzeichen F.________ am 25. Januar 2018 in K.________ ohne Bezahlung mit Diesel im Betrag von EUR 20.31 betankt worden, die H.________ Leasing GmbH daraufhin in die offene Forderung eingetreten ist und diese beglichen hat. Mit besagter Rechnung wird der Betrag zuzüglich Gebühren im Betrag von insgesamt EUR 26.26 zurückgefordert. Die Rechnung ist adressiert an den Beschuldigten 1, ________ (Adresse), und bezeichnet den Beschuldigten als «verantwortlichen Fahrzeughalter». Des Weiteren ist auf die Besitzesvermutung gemäss Art. 930 ZGB abzustützen.