farbig) sowie ein Fahrzeug Mercedes Benz CLS 350, F.________. Gegen die Beschlagnahme erhob der Beschuldigte 2 C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 29. Mai 2018 Beschwerde. In ihrer delegierten Stellungnahme vom 30. Juli 2018 beantragte die Staatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Der Beschuldigte 1 beantragte mit Schreiben vom 30. Juli 2018, es sei im Verfahren gegen ihn die Beschlagnahme gemäss Ziff. 1.11 der Verfügung vom 29. Mai 2018 aufzuheben und der Personenwagen Mercedes Benz dem Beschwerdeführer herauszugeben. Am 15. August 2018 reichte die Staatsanwaltschaft eine weitere Eingabe ein.