5. Der Kanton Bern hat der Beschwerdeführerin 2 für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 eine Entschädigung von CHF 825.95 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen. 6. Zu eröffnen: - der Beschuldigten 1/Straf- und Zivilklägerin 1/Beschwerdeführerin 1, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Beschuldigten 2/Straf- und Zivilklägerin 2/Beschwerdeführerin 2, v.d. Fürsprecher D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin H.________ (mit den Akten)