1. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf total CHF 2‘000.00, werden der Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführerin 1 je hälftig, ausmachend je CHF 1‘000.00, zur Bezahlung auferlegt. 4. Der Kanton Bern hat der Beschwerdeführerin 1 für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 eine Entschädigung von CHF 1‘608.05 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen.