8 schwerdeführerin 2 eingereichten Tonaufnahme keine weitergehende Bedeutung zu. 4.6 Zusammengefasst ergibt sich, dass die Staatsanwaltschaft die Strafverfahren gegen die Beschwerdeführerin 1 und die Beschwerdeführerin 2 zu Recht eingestellt hat (Art. 319 Abs. 1 Bst. a und e StPO). Die hiergegen erhobenen Beschwerden sind abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist.