Es lässt sich deshalb objektiv nicht mehr rekonstruieren, wie genau die Beschwerdeführerin 2 das Wasser in Richtung der Katze geschüttet hat und ob dabei auch die Beschwerdeführerin 1 nasse Kleider erlitten hat. Ebenso wenig kann objektiv bewiesen werden, ob die Beschwerdeführerin 1 in Reaktion darauf die Beschwerdeführerin 2 ausschliesslich verbal beschimpfte oder ob sie sie auch physisch anging und wenn ja, wie stark.