In der Folge habe Frau A.________ sie beschimpft und sie mit beiden Händen gegen den Oberkörper und mit der rechten Faust in den linken Oberarm geboxt. In der Folge hätten sich beide Frauen ins Haus begeben, wobei Frau A.________ sie weiterhin beschimpft habe. Verletzungen habe sie keine erlitten, sie habe einfach den Schlag gegen den Arm gespürt. Sie selbst habe Frau A.________ nicht beschimpft, sie habe ihr nur gesagt, sie solle sie nicht anfassen und dass sie gar nicht nass geworden sei. A.________ wurde am 14. Juni 2017 von der Kantonspolizei Bern zu diesem Vorfall einvernommen.