3 gekommen ist. Die weiteren Schilderungen der Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführerin 2 zur Auseinandersetzung gehen auseinander. Die Staatsanwaltschaft hat die Aussagen der Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführerin 2 sowie der Tochter der Beschwerdeführerin 2 korrekt wiedergegeben. Darauf kann verwiesen werden (vgl. S. 2 f. der Verfügung): Gemäss den Aussagen von C.________