Insoweit läuft ein separates Verfahren bei der Jugendanwaltschaft. Nachdem Vergleichsverhandlungen gescheitert waren, stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland am 13. Juni 2018 das Verfahren gegen die Beschwerdeführerin 1 wegen Beschimpfung und Tätlichkeiten, angeblich begangen z.N. der Beschwerdeführerin 2, sowie das Verfahren gegen die Beschwerdeführerin 2 wegen Tätlichkeiten, Verleumdung, falscher Anstiftung und evtl. Anstiftung zum unbefugten Aufnehmen von Gesprächen, angeblich begangen z.N. der Beschwerdeführerin 1, ein. Die Zivilklagen wurden auf den Zivilweg verwiesen.