Der Beschwerdeführer unterlässt es auch hinsichtlich der gerügten Personenkontrolle durch die zwei unbekannten Polizisten auszuführen, inwiefern die Art und Weise der Durchführung der Personenkontrolle nicht vorschriftsgemäss gewesen sein soll. Dass Polizisten bewaffnet sind, ist nicht aussergewöhnlich. Zudem fand in der Region Bern-Mittelland am 27. Februar 2017 ein Banküberfall statt, welcher erhöhte Polizeipräsenz gebot. Dass ein Banküberfall stattfand, ergibt sich aus den Medienmitteilungen. Die Ausführungen des Beschwerdeführers zu einem angeblich versuchten Mord erscheinen konstruiert und wenig glaubhaft.