7 eines Individuums darstellen kann, dann höchstens in der gesellschaftlichen Geltung bzw. sozialen Funktion. Dies stellt keine Ehrverletzung im strafrechtlichen Sinn dar. Das Vorliegen einer Ehrverletzung muss verneint werden. 2.3.3 Versuchter Mord Den Spekulationen von C.________ bezüglich versuchtem Mord können auf keiner Weise gefolgt werden. Es sind keine Indizien ersichtlich, die den Verdacht erwecken würden, dass ein Tatentschluss gefällt worden wäre.