Die von C.________ geleistete Arbeit im Rahmen der Integrationsprogramme hat nicht eine Kostendeckung der vom Sozialdienst erhaltenen Gelder zum Zweck, sondern seine berufliche Integration. Der Sozialdienst partizipiert und profitiert insofern an seiner Teilnahme, als dass sie die Chancen auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhöht. C.________ wurde vom Sozialdienst D.________(Ortschaft) dazu bewogen an einem Integrationsprogramm teilzunehmen und dort Arbeitsleistungen zu erbringen. Dies gemäss seinen Angaben im Irrglauben darüber, so die vom Sozialdienst erhaltenen Geldleistungen zu finanzieren. Sofern sich C.__