Gemäss Gesetz können Leistungsangebote der Sozialhilfe auch von privaten Institutionen zur Verfügung gestellt werden. Dies erhöht nicht nur die Vielfalt der Angebote und ermöglicht eine nachhaltigere berufliche Integration, sondern trägt auch zur Gewährleistung einer regionalen Bereitstellung der Angebote bei. Damit private Arbeitgeber als Leistungserbringer im Sinne des SHG tätig werden, wurde durch Art. 74 ff. SHG die Möglichkeit einer Subventionierung der Angebote vorgesehen, um so einen materiellen Anreiz für die Wirtschaft zu schaffen (SKOS- Richtlinien 04/05, D. 4-5). Die von C.______