Aus den eingereichten Schreiben von C.________ geht nicht klar hervor, inwiefern sich die Beschuldigten des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht haben sollen bzw. inwiefern sie ihre Machtbefugnisse unrechtmässig angewendet haben sollen. Dass der Sozialdienst D.________(Ortschaft) ihn an ein Integrationsprogramm eines privaten Leistungserbringer wie die S.________ Stiftung oder E.________ verwiesen hat, begründet kein strafbares Verhalten i.S.v.