Der Beschwerdeführer sieht hinter all diesen Geschehnissen die Beschuldigte 1 als Drahtzieherin. Diese habe sich mit den bereits erwähnten Personen des Sozialdienstes D.________(Ortschaft), der Stiftung E.________ und der KESB Q.________ sowie mit I.________, K.________, J.________, H.________, Mitarbeiter des Sozialdienstes D.________(Ortschaft), und P.________, Gemeinderätin D.________(Ortschaft), mehrfach des Amtsmissbrauchs, der Ehrverletzung, der Erpressung und des Sozialversicherungsbetrugs schuldig gemacht. Weiter zeigt der Beschwerdeführer einen Vorfall vom 27. Februar 2018 an.