Infolge seiner Weigerung, sich an diesem zu beteiligen, sei ihm im Juli 2012 gekündigt worden. Man habe an ihm ein Exempel statuieren wollen, um die anderen Teilnehmer zur Mitwirkung am Sozialversicherungsbetrug zu bewegen. Ende September 2012 habe er einen Abschlussbericht der Stiftung E.________ erhalten, in welchem gegen ihn eine Menge frei erfundener Anschuldigungen und Vorwürfe geäussert worden seien. Dadurch hätten sich die Verantwortlichen der Stiftung E.________ des Betrugs, der Ehrverletzung, der mehrfachen Erpressung etc. strafbar gemacht. Im Dezember 2017 sei die KESB Q.________ eingeschaltet worden.