Das Gutachten werde dann verwendet, um bei der Invalidenversicherung unzulässigerweise Gelder zu erschleichen. Für den Beschwerdeführer liegt die Möglichkeit einer solchen Vorgehensweise auf der Hand, da er bzw. der Sozialdienst D.________(Ortschaft) für die von ihm geleistete Arbeit bei den beiden Stiftungen entgegen den Ausführungen der Sozialarbeiterin kein Geld erhalten habe, sondern umgekehrt der Sozialdienst bezahlt habe, damit er dort arbeiten dürfe. Es sei versucht worden, ihn zum Sozialversicherungsbetrug zu erpressen. Infolge seiner Weigerung, sich an diesem zu beteiligen, sei ihm im Juli 2012 gekündigt worden.